Mittlerweile haben Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für positiv Getestete aufgehoben, die das Robert-Koch-Institut (RKI) nach wie vor empfiehlt.
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6 bis 14-Jährige und Personal).
- FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. In Flugzeugen ist kein Mund-Nasen-Schutz mehr nötig.
Die Corona-Maßnahmen der einzelnen Bundesländer im Überblick:
Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg positiv auf das Corona-Virus getestet wird, muss sich ab dem 16. November nicht mehr für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Jedoch gilt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinisch-pflegerische Einrichtungen.
Für Personen, die durch einen Schnelltest oder PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Dies gilt in allen Bereichen außerhalb der eigenen Wohnung.
Bayern
Das Land Bayern hat die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben. Ab dem 10. Dezember muss damit in Bussen und Bahnen keine Atemschutzmaske mehr getragen werden.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte zur Begründung, das Coronavirus mache nicht mehr den Hauptteil der Viruserkrankungen aus – Influenza und RS-Virus hätten viel höhere Anteile bei den Erkrankten in Krankenhäusern. Insofern sei eine Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus nicht mehr verhältnismäßig.
Auch gibt es keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Stattdessen greift ab dem 16. November eine Maskenpflicht für positiv getestete Personen. Für sie gilt außerdem ein mindestens fünftägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen.
Berlin
Berlin hält weiter an der Maskenpflicht im ÖPNV fest. Das Tragen einer FFP2-Maske ist dort weiterhin verpflichtend.
Zudem gilt weiterhin eine Isolationspflicht. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich unverzüglich in die häusliche Isolation begeben. Bei einem positiven Testergebnis muss diese grundsätzlich für zehn Tage eingehalten werden. Eine Verkürzung der Isolation ist frühestens ab dem fünften Tag möglich.
Brandenburg
Die seit April geltenden Corona-Maßnahmen in Brandenburg sind zunächst bis zum 21. Dezember 2022 verlängert worden. Dazu zählt die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Diese gilt auch in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
Die Isolationspflicht in Brandenburg bleibt weiterhin bestehen.
Bremen
In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss in Bremen eine Maske getragen werden. Das Gleiche gilt für den ÖPNV und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber.
An der Isolationspflicht ändert sich vorerst nichts.
Hamburg
Die vom Hamburger Senat erlassene Corona-Eindämmungsverordnung gilt zunächst bis 14. Januar 2022. Sollte sich nichts Wesentliches im Infektionsgeschehen ändern, gilt sie weiter bei April 2023.
Im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg gilt weiterhin die Maskenpflicht, die sich aber nur auf die medizinische Variante beschränkt, also keine FFP-2-Maske wie etwa in Berlin. Dies betrifft alle Fahrgäste ab dem Alter von sechs Jahren. Kindertageseinrichtungen sind künftig dazu verpflichtet, dort beschäftigten Personen drei kostenfreie Testungen pro Woche anzubieten.
Auch an der bestehenden Isolationspflicht ändert ich vorerst nichts.
Hessen
In Hessen gilt ab dem 23. November keine Isolationspflicht mehr. Stattdessen gilt für positiv getestete Personen eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.
Zudem müssen sich positiv Getestete an ein Betreuungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen halten.
Eine Maskenpflicht im ÖPNV besteht nach wie vor. Dabei ist eine medizinische Maske ausreichend. Die Landesregierung will die Lage allerdings «sehr genau beobachten».
Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hält weiter an der Maskenpflicht im ÖPNV fest. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern reicht hier jedoch das Tragen einer medizinischen Maske.
Auch die Regelung der Isolationspflicht bleibt unverändert. Positiv getestete Personen müssen sich für zehn Tage isolieren, wobei eine Verkürzung der Isolation ab dem fünften Tag möglich ist.
Niedersachsen
Wer Bus oder Bahn im niedersächsischen Nahverkehr fährt, kann dort künftig auch eine OP-Maske tragen. Zuvor war eine FFP2-Maske Pflicht, die allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren galt.
An der Isolationspflicht ändert sich vorerst nichts. Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, müssen sich für mindestens fünft Tage in Isolation begeben.
Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten vorerst weiter. Das Gleiche gilt für die Isolationspflicht.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wurde die Isolationspflicht zum 26. November aufgehoben. Im Gegenzug müssen positiv getestete Menschen bei Kontakt mit anderen Menschen in der Öffentlichkeit mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung Maske tragen.
«Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar. Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist. Die Menschen haben Verantwortung übernommen. Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz. Auch in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind, machen die Zahlen Mut», sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Von der Maskenpflicht im ÖPNV rückt das Land nicht ab.
Saarland
Auch im Saarland gilt ab dem 10. Dezember «Maske statt Isolation». Positiv getestete Menschen müssen sich künftig nicht mehr in Isolation begeben. Stattdessen muss beim Verlassen der Wohnung mindestens fünf Tage eine Maske getragen werden.
«Die Landesregierung appelliert natürlich weiterhin an die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wir empfehlen, dass sich positiv getestete Personen, unabhängig davon, ob Symptome auftreten oder nicht, in eine freiwillige Selbstisolation begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit (soweit möglich) aus dem Homeoffice nachgehen und unnötige Kontakte vermeiden.» betont Gesundheitsstaatsekretärin Bettina Altesleben.
Weiterhin ist das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Das gilt auch in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
Sachsen
In Sachsen ist das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV weiterhin verpflichtend. Zudem hält das Land weiter an der geltenden Isolationspflicht fest.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt setzt künftig auf Freiwilligkeit beim Tragen von Masken im Personennahverkehr. Die Pflicht soll hier schon zum 8. Dezember fallen. Darauf hat sich das Kabinett verständigt, wie aus Regierungskreisen verlautete. Das Land setze damit auf mehr Eigenverantwortung, hieß es.
An der bestehenden Isolationspflicht ändert sich vorerst nichts.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein will in der nächsten Woche über ein Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn entscheiden. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte vor drei Wochen bereits als Ziel verkündet, die bis Jahresende befristete Maskenpflicht nicht zu verlängern.
Zudem hat das Land die Isolationspflicht zum 17. November aufgehoben. Statt häuslicher Isolation gilt außerhalb der eigenen vier Wände eine Maskenpflicht.
Thüringen
Die aktuell in der Thüringer Landesverordnung geltenden Maskenpflichten werden weitergeführt. Dazu zählen Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen von Obdachlosenunterkünften. Es genügt eine medizinische Gesichtsmaske.
Auch an der geltenden Isolationspflicht ändert sich vorerst nichts.